Überblick über unsere Affiliate Richtlinien

Unsere Affiliate-Programm-Richtlinien sollen unsere Partner, die Endnutzer und uns selbst vor den Folgen von böswilligen und rechtswidrigen Aktivitäten schützen. Aktivitäten wie Spam, Betrug oder falsche Versprechungen schaden nicht nur den Endnutzern, sondern können auch zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen. Um unseren Affiliates zu helfen, langfristig Geld zu verdienen und Verstöße zu vermeiden, haben wir einige typische “Must Do’s” und “Don’ts” aufgelistet. Sie müssen sich zwar keine allzu großen Sorgen machen, wenn Sie in gutem Glauben und verantwortungsbewusstes Empfehlungsmarketing betreiben, aber Sie sollten diese Punkte auf jeden Fall im Detail durchgehen. 

DIESE PARTNERPROGRAMM-VEREINBARUNG
(die „ Vereinbarung “) legt die Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von Arpatools UG i.G. fest. Ein Teilnehmer am Arpatools-Partnerprogramm (das „ Programm “) wird als „ Partner “ oder „ Sie “ bezeichnet.

Wobei der Partner Provisionen verdienen möchte, die als Empfehlungsgebühren bekannt sind (wie unten definiert), während Arpatools solche Empfehlungsgebühren als Provisionen für die Empfehlung neuer Benutzer zahlen möchte, die sich anmelden, um Premium-Abonnenten (wie unten definiert) durch einen qualifizierten Kauf (wie unten definiert) zu werden, und während Arpatools einem Partner Empfehlungsgebühren für qualifizierte Käufe zahlen wird, die diesem Partner gemäß den Vertragsbedingungen zugeschrieben werden

Deshalb vereinbaren die Parteien nun Folgendes.

I. Allgemein

Diese Vereinbarung enthält die Geschäftsbedingungen, die für Ihre Teilnahme am Arpatools-Partnerprogramm (das „ Programm “ oder „ Partnerprogramm “) gelten. Lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Arpatools darstellen, sorgfältig durch. Sie müssen den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen und sie akzeptieren, um ein Affiliate von Arpatools zu werden.

A. Vereinbarung zu verhandeln oder zu schlichten

DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT EINE VEREINBARUNG ZUR VERHANDLUNG ODER SCHLICHTUNG VON ANSPRÜCHEN. BITTE LESEN SIE ABSCHNITT XIII MIT BESONDERER SORGFALT – ER BEEINTRÄCHTIGT IHRE GESETZLICHEN RECHTE UND HAT ERHEBLICHE AUSWIRKUNGEN DARAUF, WIE ANSPRÜCHE, DIE SIE GEGEN STRIKEINGLY HABEN, GELÖST WERDEN KÖNNEN.

B. Akzeptieren dieser Vereinbarung

Durch Anklicken des Kästchens „Ich stimme zu“ im Antrag stimmen Sie zu, sich als Partner im Partnerprogramm anzumelden und bestätigen, dass

(a) Sie diese Vereinbarung gelesen und ihren gesamten Inhalt verstanden haben; 

(b) Sie erklären sich damit einverstanden, an alle Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Dokumente, Richtlinien und Verfahren, die hierin durch Bezugnahme aufgenommen werden, und alle möglichen zukünftigen Änderungen oder Ergänzungen dazu; und

(c) Sie haben keine Konflikte oder andere Beschränkungen beim Abschluss oder der Erfüllung dieser Vereinbarung oder eines Teils davon, einschließlich des Erhalts aller anwendbaren Genehmigungen, die nach geltendem Recht für die Erfüllung dieser Vereinbarung durch Sie erforderlich sind.

C. Einhaltung dieser Vereinbarung

Ein Verstoß gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung oder eines anderen Dokuments, das durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen wird, führt zur sofortigen Beendigung Ihrer Teilnahme am Programm, ohne dass Sie schriftlich benachrichtigt werden müssen, und zum Verfall aller Während der Vereinbarung verdienten ausstehenden Zahlungen Verstoß. Sie stimmen zu, auf eigenes Risiko und eigene Kosten an dem Programm teilzunehmen.

II. Definitionen

„ Arpatools“ bezeichnet alle Websites, die Arpatools gehören, von Arpatools betrieben, verwaltet und kontrolliert werden.

„ Datenschutzrichtlinie“ bezeichnet die Datenschutzrichtlinie von Arpatools, die unter https://arpatools.com/datenschutz/ verfügbar ist und als Teil dieser Vereinbarung gilt.

„ Bewerbung“ bezeichnet ein von Arpatools bereitgestelltes Formular, das jeder potenzielle Bewerber korrekt und vollständig ausfüllen muss, um ein Partner zu werden.

„ Antragsteller“ bezeichnet einen potenziellen Partner, der den Antrag ausgefüllt hat.

„ Zugelassen“ bedeutet, dass der Antragsteller gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung ein verbundenes Unternehmen geworden ist.

„ Affiliate-Link“ bezeichnet eine bestimmte URL, die Ihre Affiliate-ID oder Ihren Benutzernamen enthält. Arpatools verwendet den Affiliate-Link, um aufzuzeichnen, wer über den Link, der diesen Datenverkehr auf die Arpatools-Website gebracht hat, Datenverkehr an eine Arpatools-Website gesendet hat. 

„ Affiliate-Site“ bezeichnet jede Website oder URL, die dem Affiliate gehört, betrieben oder kontrolliert wird.

„ Affiliate-Aktivitäten“ bezeichnet alle webbasierten Aktivitäten, die einem Affiliate zugeschrieben werden können, wie z. B. Facebook-Posts, Tweets, Blog-Posts usw.

„ Affiliate-Dashboard“ bezeichnet eine Webseite auf der Arpatools-Website, die spezifische Informationen zu einem bestimmten Affiliate enthält.

„ Vertragslaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem diese Vereinbarung in Kraft ist.

„ Eingeschränkter Inhalt” bezeichnet jede Affiliate-Site oder Affiliate-Aktivitäten, die Materialien oder Aktivitäten enthalten, die sich auf illegale, beleidigende, missbräuchliche oder verletzende Inhalte beziehen oder die Bilder oder Inhalte enthalten, die in irgendeiner Weise rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön, belästigend oder rassistisch sind, ethisch oder anderweitig anstößig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Websites oder Aktivitäten, die Gewalt fördern; Websites oder Aktivitäten, die für Glücksspiele werben; Websites oder Aktivitäten, die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter fördern; Websites oder Aktivitäten, die illegale Aktivitäten fördern oder Materialien enthalten, die Urheberrechte, Markenrechte oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter oder von Arpatools verletzen oder anderen dabei helfen, diese zu verletzen; oder Websites oder Aktivitäten, die sich an Kinder unter 13 Jahren richten.

„ Letzter Klick“ bedeutet, dass ein Besucher zum letzten Mal über einen Affiliate-Link zu einer Arpatools-Website navigiert, bevor er sich für ein Konto bei Arpatools registriert, wie durch Tracking-Cookies bestimmt, die der Besucher hat.

„ Besucher“ bezeichnet einen Webbenutzer, der zu einer Arpatools-Site navigiert.

„ Tracking-Cookie“ bezeichnet ein Cookie, das im Browser eines Besuchers platziert wird, das sechzig (60) Tage lang bestehen bleibt und das dem Affiliate gutgeschrieben wird, der den Affiliate-Link bereitgestellt hat, der zum letzten Klick des Besuchers auf eine auffällige Website geführt hat.

„ Empfohlener Benutzer“ bezeichnet einen Besucher, der über einen Affiliate-Link zu einer Arpatools-Website navigiert ist.

„Qualifizierter Kauf“ bezeichnet ein Abonnement, um ein Abonnent zu werden, das erworben wurde, nachdem ein Besucher auf einen Affiliate-Link geklickt hat (und somit ein empfohlener Benutzer wurde), und bei dem dieser Besucher zum letzten Mal über diesen Affiliate-Link zu einer Arpatools-Website navigiert, bevor er sich für ein registriert Konto auf Arpatools (auch als „Letzter Klick“ bekannt) und wo diese Empfehlung mittels eines Tracking-Cookies und anderer gemäß dieser Vereinbarung erforderlicher Mittel bestätigt wird.

„ Unangemessene Aktivität“ bezeichnet jede Aktivität, die durch diese Vereinbarung verboten ist und/oder zur Verweigerung einer Empfehlungsgebühr führen kann.

„ Auszahlung “ bedeutet die Auszahlung von Geldern von Arpatools an einen Partner über die Zahlungsstelle.

„ Mindestzahlungsbetrag “ bezeichnet einen von Arpatools festgelegten und im Dashboard angezeigten Betrag, den ein Partner derzeit an Empfehlungsgebühren angesammelt haben muss, um eine Auszahlung zu beantragen.

„ Monatlicher Bericht“ bezeichnet einen monatlichen Bericht, der über das Dashboard verfügbar ist und von Arpatools erstellt wird, der die Verkaufsaktivitäten jedes Partners zusammenfasst, wie viele qualifizierte Käufe diesem Partner zugeschrieben wurden und wie viel Empfehlungsgebühren dieser Partner angesammelt hat. die dem Partner über das Dashboard zur Verfügung stehen.

„ Marketinggesetz “ bezeichnet Regeln und Vorschriften, die sich auf die Verkaufsförderung von Waren und Dienstleistungen beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geltenden Wettbewerbsbestimmungen und Datenschutzgesetze.

„Datenschutzgesetze“ umfassen Gesetze, die die Erwartungen und Rechte von Personen in Bezug auf den Datenschutz betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 der Europäischen Union („ DSGVO “), den California Consumer Privacy Act („ CCPA “), die Virginia Consumer Data Protection Act („ CDPA “), Washington Privacy Act („ WaPA “) und ähnliche Gesetze, die den Schutz digitaler Informationen regeln.

„Vertrauliche Informationen“ haben die Mittel, die ihnen in Abschnitt XV dieser Vereinbarung zugeschrieben werden.

„ Werbung  bezeichnet eine Mitteilung oder Ankündigung, die in einem öffentlichen Medium geteilt werden soll und die ein Arpatools-Produkt oder eine Arpatools-Dienstleistung bewirbt. 

„Lizenz“ bezeichnet eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Arpatools-Marken, die in den Anzeigen enthalten sind, die dem Partner von Arpatools für den alleinigen Zweck dieser Vereinbarung bereitgestellt werden. 

„Spam“ bedeutet unerwünschte Massen-E-Mails und ähnliche lästige Nachrichten.

„Opt-out-Anfrage“ bezeichnet eine Anfrage, keine weiteren Nachrichten von einer bestimmten Quelle zu erhalten, wie z. B. eine Anfrage, keine weiteren E-Mails von einem Partner zu erhalten.

„Gesetze“ bedeutet, dass der Partner nicht gegen geltende Gesetze, Regeln, Vorschriften, Verordnungen, Kodizes, Anordnungen und Erlasse von Regierungsbehörden verstoßen darf.

III. Verantwortlichkeiten des Unternehmens gegenüber verbundenen Unternehmen

Die einzige Verantwortung des Unternehmens gegenüber dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung besteht darin, die entsprechenden Empfehlungsgebühren an einen Partner zu zahlen, der einen guten Ruf hat und dem rechtmäßig ein qualifizierter Kauf gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gutgeschrieben wird. 

IV. Auszahlungen

Partner sind berechtigt, Auszahlungen von Arpatools gemäß diesem Abschnitt zu erhalten. Im Allgemeinen stellt Arpatools jedem Partner einen Partnerlink zur Verfügung, den der Partner Besuchern präsentiert, damit diese auf den Link klicken und zu einer Arpatools-Website navigieren, um sich dort für Dienste anzumelden. Wenn ein Besucher zuletzt über einen Affiliate-Link auf die Arpatools-Website zugreift, bevor er sich für ein Konto bei Arpatools registriert, wird dem mit diesem Link verknüpften Affiliate ein letzter Klick gutgeschrieben, der durch ein Cookie aufgezeichnet wird, das dem Besucher gegeben wird und sich im Browser des Besuchers befindet bis zu 60 Tage. Wenn dieser Besucher ein Abonnent wird, Während das Cookie aktiv ist, stellt dies einen qualifizierten Kauf dar und berechtigt den verbundenen Partner zu einer Empfehlungsgebühr gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

A. Qualifizierte Käufe

Wenn einem Partner ein qualifizierter Kauf gutgeschrieben wird, erscheint diese Gutschrift auf dem Dashboard des Partners. BETA Tests der Kunden tauchen ebenfalls, allerdings mit 0 € Gegenstandswert auf der Abrechnung auf. Nach Abschluss eines kostenpflichtigen Abos dieses Kunden, ist dieser Kauf eine neue Abrechnungsposition.

Wenn der ABO-Nutzer eine Zahlung Während des Gültigkeitszeitraums anfechtet, wird die damit verbundene Empfehlungsgebühr unabhängig vom Ausgang des Streits storniert. 

Die Länge des Gültigkeitszeitraums kann je nach Abonnementlaufzeit des Plans des Premium-Abonnenten variieren. Weitere Informationen über die Dauer der verschiedenen Validierungszeiträume finden Sie auf Ihrem Dashboard unter http://www.Arpatools.com/s/affiliate auf der Arpatools-Website.

Während des Validierungszeitraums kann Arpatools jeden qualifizierten Kauf auf unangemessene Aktivitäten untersuchen. Jede Verletzung dieser Vereinbarung durch den Partner ist ein Grund für die Ablehnung der Zahlung von Empfehlungsgebühren durch Arpatools. 

Wenn Arpatools nach eigenem Ermessen feststellt, dass es eine andere Grundlage für die Ablehnung geben könnte, wird Arpatools die Zahlung der Empfehlungsgebühr aufschieben, bis Arpatools feststellt, dass die Empfehlung gültig ist und die entsprechende Gebühr genehmigt werden sollte oder dass etwas Unangemessenes vorlag Aktivität und/oder dass die Empfehlungsgebühr verweigert werden sollte. Für den Fall, dass Arpatools feststellt, dass es einen Grund für eine Ablehnung geben könnte, oder wenn Arpatools Bedenken hat, ob die kostenlose Empfehlung genehmigt werden sollte, kann Arpatools zusätzliche Informationen zu der betreffenden Transaktion anfordern. Werden diese Informationen nicht unverzüglich bereitgestellt, wird jede Zahlung weiter verzögert oder, wenn die Informationen nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, storniert.

Ohne die anderen Ablehnungsgründe auszuschließen und mit dem Vorbehalt, dass Arpatools bei der Ablehnung von Empfehlungsgebühren keine Ablehnungsgrundlage vorlegen oder angeben muss, wird die folgende Liste den Partnern als kurze Erinnerung an die in Betracht gezogenen Verhaltensweisen zur Verfügung gestellt die Art von unangemessener Aktivität sein, die im Allgemeinen zur Ablehnung von Empfehlungsgebühren führt:

Wenn ein Partner außerdem eine ungewöhnlich große Anzahl oder einen ungewöhnlich großen Prozentsatz von Abonnenten verweist, die Zahlungen anfechten, ist dies für Arpatools ein Grund, diese Vereinbarung mit dem Partner aus wichtigem Grund zu kündigen.

Erst nachdem Arpatools jeden qualifizierten Kauf verifiziert hat, werden Empfehlungsgebühren für diesen qualifizierten Kauf im Partner-Dashboard gutgeschrieben. 

D. Auszahlung von Empfehlungsgebühren

Arpatools zahlt die Empfehlungsgebühren des Partners nur dann auf Anfrage des Partners, wenn der Partner einen guten Ruf hat und über den Mindestzahlungsbetrag in Empfehlungsgebühren verfügt. Der aktuelle Mindestzahlungsbetrag wird im Partner-Dashboard angezeigt.

Arpatools zahlt Ihre Empfehlungsgebühr über die Zahlungsstelle Bank oder Paypal. Um Ihre Empfehlungsgebühr zu erhalten, müssen Sie ein gültiges Konto bei der Zahlungsstelle haben, das ordnungsgemäß eingerichtet und einwandfrei ist. 

Wenn Sie den Mindestzahlungsbetrag in Ihren gesamten Empfehlungsgebühren angesammelt haben, können Sie eine Auszahlung über das Partner-Dashboard anfordern. 

1. Preise

Die Sätze der Empfehlungsgebühren sind für alle Produkte 15 %.

2. Zeitpunkt

Arpatools zahlt die aufgelaufenen Empfehlungsgebühren innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer gültigen Auszahlungsanforderung an den Partner.

E. Zahlungsbedingungen 

Alle Zahlungen der Empfehlungsgebühren sind nur in Euro fällig und zahlbar, sofern nicht anders von Arpatools nach eigenem Ermessen festgelegt. Die Zahlung erfolgt gegen eine gültige Rechnung, die vom Partner ausgestellt wurde, über seine Zahlungsstelle oder eine andere von Arpatools gewählte Methode nach eigenem Ermessen. Der Partner ist dafür verantwortlich, Arpatools vollständige und genaue Angaben zu machen, die für die Überweisung der Empfehlungsgebühren erforderlich sind, und haftet allein für Zahlungsverzögerungen, die sich daraus ergeben, dass er Arpatools diese Angaben nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung stellt.

Im Falle einer Aktivität, die Arpatools nach eigenem Ermessen als verdächtig erachtet, kann Arpatools die Zahlung der Empfehlungsgebühren an den Partner um bis zu sechzig (60) Tage verzögern, um die entsprechenden Transaktionen zu überprüfen. Für den Fall, dass Arpatools feststellt, dass die Aktivität Betrug darstellt, wird es die Empfehlungsgebühren entsprechend und nach eigenem Ermessen neu berechnen oder einbehalten. Hiermit wird klargestellt, dass Arpatools in jedem Fall feststellen muss, dass der Partner gegen diese Vereinbarung verstoßen hat oder direkt oder indirekt an betrügerischen, irreführenden, manipulativen oder anderweitig illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit Arpatools beteiligt ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arpatools Website, Affiliate-Links und/oder Benutzer, Arpatools hat das Recht, zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die ihm gemäß dieser Vereinbarung oder geltendem Recht zur Verfügung stehen, die einem solchen Partner zugewiesenen Partner-Links funktionsunfähig zu machen und den Zugang des Partners zum Programm unverzüglich zu sperren, ohne dass der Partner entschädigt wird. Der Partner verzichtet hiermit unwiderruflich auf jegliche Ansprüche oder Forderungen gegenüber Arpatools, seinen Direktoren, leitenden Angestellten, Aktionären oder Mitarbeitern in Bezug auf solche von Arpatools ergriffenen Maßnahmen.

F. Steuern

Der Partner ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die für die Durchführung der Geschäfte des Partners anfallen. Die Zahlung an den Affiliate unterliegt allen gesetzlich anwendbaren Quellensteuerpflichten. Es wird vereinbart, dass die Empfehlungsgebühren alle gesetzlich anwendbaren Steuern einschließlich der Mehrwertsteuer (falls zutreffend) enthalten.

G. Pfändung

Wenn aus irgendeinem Grund eine Empfehlungsgebühr gezahlt wird, bevor festgestellt wird, dass diese Gebühr aus einem der oben genannten Gründe hätte abgelehnt werden müssen, zieht Arpatools einen Betrag in Höhe der unrechtmäßig gezahlten Gebühr von allen zukünftigen Gebührenzahlungen an diesen Partner ab.

H. Rückforderung von Empfehlungsgebühren

Ungeachtet anderer gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung sind anreizbasierte Vergütungen oder andere Vergütungen, die gemäß dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung oder Vereinbarung mit dem Unternehmen oder einer verbundenen Partei an das verbundene Unternehmen gezahlt werden, die einer Rückforderung unterliegen Jegliches Gesetz oder behördliche Verordnung unterliegt solchen Abzügen und Rückforderungen, die gemäß einem solchen Gesetz, einer behördlichen Verordnung (oder einer von der Gesellschaft gemäß einem solchen Gesetz oder einer solchen behördlichen Verordnung verabschiedeten Richtlinie) vorgenommen werden müssen.

I. Änderungen der Empfehlungsgebühren

Arpatools kann die Preise, Richtlinien und Betriebsverfahren jederzeit im Einklang mit den geltenden Gesetzen ändern. Beispielsweise legt Arpatools die für Dienstleistungen zu berechnenden Preise gemäß der eigenen Preispolitik von Arpatools fest. Für den Fall, dass solche Änderungen Artikel betreffen, die der Partner bereits auf der Partner-Website präsentiert hat, die Anzeigen oder andere Informationen, die der Partner Dritten in Bezug auf diese Vereinbarung und seine Teilnahme am Programm zur Verfügung gestellt hat, muss der Partner diese Änderungen nachverfolgen und sie auf der Website des Partners oder in anderen relevanten Marketingmitteln widerzuspiegeln.

A. Affiliate-Links richtig verwenden

Um eine genaue Nachverfolgung, Berichterstattung und das Ansammeln von Empfehlungsgebühren zu ermöglichen, stellt Arpatools dem Partner einen bestimmten Partnerlink zur Verfügung, bei dem es sich um einen eindeutigen Hyperlink handelt, der identifiziert, wer einen Besucher auf die Arpatools-Website geleitet hat. Der Partner muss sicherstellen, dass jeder der Links zwischen seiner Partner-Website und der Arpatools-Website die dem Partner bereitgestellten Partner-Links ordnungsgemäß nutzt. Der Partner kann Partner-Links in E-Mails verwenden, die der Partner an registrierte Benutzer der Partner-Website sendet.

1. Ändern Sie keine Affiliate-Links

Der Partner ist nicht berechtigt, die Partnerlinks zu ändern, zu modifizieren oder zu ändern. Der Partner erhält Zahlungen nur in Übereinstimmung mit dem Partner-Dashboard, der Benutzeroberfläche des Partners auf der Arpatools-Website, auf der Empfehlungen, Zahlungen und andere wichtige Leistungsindikatoren und Daten über die Aktivität des Partners präsentiert werden. Arpatools haftet gegenüber dem Partner nicht für ein Versäumnis des Partners, solche Partnerlinks zu verwenden. Arpatools ist nicht verantwortlich für Fehler, die bei der Verfolgung von Transaktionen auftreten können, wenn der Affiliate eine solche Änderung am Affiliate-Link vorgenommen oder verursacht hat. 

2. Keine andere Verwendung von Affiliate-Links

Zur Klarstellung: Der Affiliate wird den Affiliate-Link nur für die Zwecke des Programms verwenden. Jede andere Verwendung des Affiliate-Links gilt als nichtig. Die unsachgemäße Verwendung eines Affiliate-Links stellt einen wesentlichen und vollständigen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.

1. Verwenden Sie Anzeigen mit gutem Geschmack

Der Partner muss die Anzeigen in gutem Geschmack zeigen, neben allen mit der ersten oder prominentesten Verwendung solcher Anzeigen in Werbemitteln, in denen solche Anzeigen erscheinen, vorbehaltlich anderer Anforderungen, die Arpatools von Zeit zu Zeit auferlegen und dem Partner zur Verfügung stellen kann , einschließlich Markenrichtlinien von Arpatools. Der Partner darf die Anzeigen und die darin enthaltenen Arpatools-Marken nicht auf eine Weise verwenden, die nach alleinigem Ermessen von Arpatools abfällig ist oder Arpatools auf andere Weise in einem negativen Licht darstellt. Der Partner hat keine anderen Rechte, Titel oder Anteile an oder an den darin enthaltenen Anzeigen und markanten Marken als die in der hierin gewährten beschränkten Lizenz festgelegten.

2. Arpatools als Inhaber von Arpatools-Marken behandeln

Zwischen dem Partner und Arpatools besitzt Arpatools alle Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an und für die Arpatools-Website, das Programm und die Arpatools-Marken. Arpatools kann den Partner jederzeit ohne vorherige Ankündigung auffordern, die Anzeigen zu entfernen oder zu ändern oder das Arpatools-Motiv oder den Text nach eigenem Ermessen von Arpatools dynamisch durch ein für Arpatools geeignetes Motiv oder einen geeigneten Text zu ersetzen.

3. Offenlegung der Affiliate-Beteiligung

Der Partner muss in seine Partner-Website, in seine Partner-E-Mails und in alle anderen Mittel, mit denen der Partner auffallend wirbt, eine Offenlegung aufnehmen, aus der hervorgeht, dass der Partner an Partnerprogrammen teilnimmt, die den Partner mit einer finanziellen Vergütung in Verbindung mit der Weiterleitung von Besuchern an Werbetreibende belohnen können andere Dritte. Eine solche Offenlegung muss an einem gut sichtbaren und leicht zugänglichen Ort erfolgen und alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.  

VII. Affiliate-Verbote (Negative Covenants)

Nach der Aufnahme in das Programm verpflichtet sich der Partner hiermit, nichts zu tun oder Maßnahmen zu ergreifen, die Arpatools schaden könnten. Insbesondere ist es den Partnern untersagt, unangemessene Maßnahmen zu ergreifen, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind; dies soll jedoch keine ausschließliche Liste sein, und andere Handlungen, die hier nicht ausdrücklich in Betracht gezogen werden, die aber dem Unternehmen oder seinen Interessen schaden, sind ebenfalls verboten.

A. Keine Verletzung von Gesetzen

Obwohl es für Affiliates wichtig ist, alle Gesetze einzuhalten, kann diese Vereinbarung unmöglich alle rechtlichen Verpflichtungen aufführen, die Affiliates befolgen müssen. Das Unternehmen hat jedoch die folgenden Marketinggesetze als besonders wichtig für Partner identifiziert, die sie verstehen und befolgen müssen, insbesondere Datenschutzgesetze.

B. Verantwortungsvoll und konform vermarkten

Wenn der Partner im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und/oder dem Partnerprogramm elektronische Nachrichten sendet oder zu senden veranlasst, stimmt der Partner zu, erkennt an, erklärt und garantiert, dass alle diese Nachrichten in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen in Bezug auf die Verwendung elektronischer Nachrichten, einschließlich Marketinggesetzen, Datenschutzgesetzen und anderen ähnlichen Gesetzen, die von einer Behörde in einer Gerichtsbarkeit erlassen wurden, die die Autorität über diese Nachricht geltend machen kann.

C. DO NOT SPAM

Arpatools expressly forbids Affiliates from sending Spam. You cannot use Spam when You are Arpatools verbietet Affiliates ausdrücklich das Versenden von Spam. Sie dürfen keinen Spam verwenden, wenn Sie für Arpatools werben. Verbotener SPAM umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: 

Dies sind nur Beispiele für Spam, keine vollständige Liste. Seien Sie beim Versenden elektronischer Nachrichten urteilsfähig, um das Versenden von Inhalten zu vermeiden, die als Spam gekennzeichnet werden könnten.

D. Keine Aufforderung per Telefon oder SMS

Sie dürfen Benutzer nicht zu Arpatools-Diensten auffordern, indem Sie Personen anrufen oder Textnachrichten an Handynummern senden, unabhängig davon, ob Sie einen Auto-Dialer verwenden. Telefon- und SMS-Werbung sind ausdrücklich untersagt.

E. Keine Datenschutzverletzungen

Partner müssen beim Umgang mit geschützten Informationen alle Datenschutzgesetze einhalten. Partner sind unabhängig dafür verantwortlich, ihre eigene Einhaltung aller Gesetze, einschließlich der Datenschutzgesetze, sicherzustellen. Sie erklären sich damit einverstanden, Arpatools für alle Ihre Verletzungen oder angeblichen Verletzungen von Datenschutzgesetzen schadlos zu halten, zu verteidigen und schadlos zu halten.

Als Voraussetzung, um Partner zu werden, müssen Sie die Datenschutzrichtlinie von Arpatools lesen, verstehen und ihr zustimmen, die unter https://arpatools.com/datenschutz/ verfügbar ist. Um Ihren Status als Partner aufrechtzuerhalten, müssen Sie auch alle Änderungen der Datenschutzrichtlinie lesen, verstehen und ihnen zustimmen. Wenn Sie mit der Datenschutzrichtlinie zu irgendeinem Zeitpunkt nicht einverstanden sind, müssen Sie das Unternehmen schriftlich darüber informieren, dass Sie diese Partnervereinbarung kündigen möchten; Andernfalls regelt die Version der Datenschutzrichtlinie, die derzeit vom Unternehmen angenommen wird, Ihre Rechte gemäß den Datenschutzgesetzen. Darüber hinaus müssen Sie zustimmen, Affiliate-Links angemessen und gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden.

F. Ausgeben als Arpatools

Ein Partner darf nicht vorgeben, dass er auffallend ist oder den Datenverkehr anderweitig auf eine Partnerseite fehlleitet. Dies beinhaltet ein Verbot der folgenden Aktivitäten:

Im Allgemeinen dürfen Sie nichts tun, was zu Verwirrung zwischen Ihnen und dem Unternehmen führen könnte.

G. Andere verbotene Aktivitäten

Obwohl es unmöglich ist, jede verbotene Aktivität zu besprechen, und dies auch nicht erforderlich ist, da Affiliates auffallend eine Pflicht zu Treu und Glauben und zu fairem Handeln haben, die jedes unrechtmäßige Verhalten verbietet, das nicht im Sinne dieser Vereinbarung ist, enthält die folgende Liste verbotener Aktivitäten sind Beispiele für de facto und mutmaßlich rechtswidriges Verhalten. Diese Verhaltensweisen und alle ähnlichen und anderweitig unrechtmäßigen Verhaltensweisen sind durch diese Vereinbarung verboten und stellen einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und sind ein Grund für die Kündigung dieses Programms.

Keine gekauften Links. Der Partner darf keine Direktanzeigen kaufen, die einen Partnerlink oder einen Link enthalten, der direkt zur Arpatools-Website führt. Der Partner darf keine Direktanzeigen kaufen, die auffällige Marken enthalten. Affiliate-Links dürfen nur auf Websites oder Inhalten platziert werden, die ein Affiliate besitzt oder erstellt.

Keine Schmiergelder. Der Partner darf keiner natürlichen oder juristischen Person Zahlungen oder Anreize (wie Rabatte, Cashbacks, „Paid-to-Click“-Werbung oder Rabatte) für die Nutzung des Partnerlinks oder die Umwandlung eines kostenlosen Arpatools-Kontos in ein Premium-Paket anbieten.

Kein automatisches Ausfüllen. Der Partner darf die Inhalte elektronischer Formulare oder anderer Materialien, die von einer solchen Person an Arpatools übermittelt werden, nicht im Namen eines Besuchers, empfohlenen Benutzers oder Premium-Abonnenten aufzeichnen, umleiten, lesen oder ausfüllen. Der Partner darf eine solche Person nicht im Namen dieser Person auf der Arpatools-Website oder in einem Premium-Paket registrieren.

Kein iFraming oder Cookie-Stuffing. Der Partner darf keine Cookie-Stuffing-Techniken verwenden, die das Affiliate-Tracking-Cookie ohne das Wissen des empfohlenen Benutzers setzen (z. B. iframing). Der Partner darf keine Benutzerinformationen stehlen, das System der Benutzer hacken oder „Cookie-Zeug“ (Platzieren eines Cookies im Browser eines Drittbenutzers, ohne diesen Benutzer tatsächlich dazu zu ermutigen, die Zielwebsite zu besuchen, um Empfehlungsgebühren von der Zielwebsite zu verdienen) Benutzer.

Keine falschen Behauptungen. Dem Partner ist es untersagt, ungenaue, irreführende oder anderweitig irreführende Behauptungen über Arpatools und die Arpatools-Dienste aufzustellen. 

Keine irreführenden Praktiken. Der Partner darf sich nicht an Praktiken beteiligen, die durch illegale, falsche, irreführende oder böswillige Praktiken Traffic zum Affiliate-Link generieren, oder sich bemühen, das Unternehmen oder potenzielle neue Benutzer zu täuschen oder zu betrügen, unabhängig davon, ob es sich um eine solche Praxis handelt oder nicht tatsächlich schadet Arpatools.

Keine Verwirrung. Es ist dem Partner untersagt, (i) Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen können, dass die Besucher der Partner-Website zwischen der Website des Partners und Arpatools oder der Arpatools-Website verwechselt werden; oder (ii) falsche Darstellung der Beziehung zwischen Affiliate und Arpatools. 

Kein Anspruch auf Arpatools Billigung. Der Partner darf nicht behaupten, dass Arpatools die Partnerseite befürwortet, unterstützt und/oder sponsert.

Keine Toolbar-Apps. Der Partner darf keine Anzeigen oder Partnerlinks in Verbindung mit einer clientseitigen Softwareanwendung (z. B. Symbolleisten, Erweiterungen oder andere Anwendungen, die von einer Partnerseite und/oder Besuchern der Website von Arpatools heruntergeladen oder installiert werden) auf irgendeinem Gerät verwenden.

Kein Inhalt für Erwachsene. Der Partner darf unser Produkt nicht mit sexuell expliziten Materialien, Gewalt, Schusswaffen oder Waffen, illegalen Aktivitäten, gefälschten oder nachgeahmten Artikeln, Material, das für Glücksspiel oder Wetten wirbt, Material, das Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung oder sexueller Orientierung fördert, in Verbindung bringen in irgendeiner Weise oder jegliches andere Material, das die geistigen Eigentumsrechte anderer verletzt. Der Partner darf Arpatools nicht mit anstößigen, missbräuchlichen, diffamierenden oder anderweitig anstößigen Materialien bewerben.

Keine IP-Verletzungen. Der Partner darf keine urheberrechtlich geschützten oder markenrechtlich geschützten Inhalte von anderen verwenden, ohne die Zustimmung zur Nutzung dieses geistigen Eigentums zu erwerben oder dafür zu bezahlen. 

Keine gefälschten Ausweise. Der Partner darf nicht vermarkten, indem er die Identität eines anderen vortäuscht oder die Identität anderer Personen oder Organisationen falsch darstellt, einschließlich der falschen Darstellung von Arpatools.

Keine Rabattseiten. Der Partner darf Arpatools oder seine Partner nicht auf Coupon-, Angebots- oder Rabatt-Websites oder auf GTP/Get Paid to Click oder anderen anreizorientierten Websites bewerben oder bewerben, noch einen Angebotscode auf einer öffentlich zugänglichen Seite oder durch die Verwendung eines „Klicks“ anzeigen anzuzeigen” Angebotscode.

Keine Pay-per-Click-Werbung. Der Partner darf seinen Partnerlink nicht direkt in Pay-per-Click-Werbung verwenden.

Kein betrügerischer Datenverkehr. Der Partner darf keine Mittel zur Bereitstellung von betrügerischem Datenverkehr verwenden oder fördern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Bots oder Symbolleistenverkehr, Cookie-Stuffing oder die Verwendung falscher oder irreführender Links.

Keine nicht autorisierten Rabatte. Der Partner darf keine Rabatte für Arpatools-Produkte anbieten, die nicht ausdrücklich vom Unternehmen für den Vertrieb für Partner autorisiert wurden oder die abgelaufen sind oder von Arpatools eingestellt wurden.

Keine Maskierung. Der Partner darf seine Empfehlungsseiten nicht maskieren oder irreführende Weiterleitungslinks verwenden.

Keine Sub-Affiliates. Der Partner darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Arpatools kein Drittanbieter-Netzwerk oder Sub-Affiliate-Netzwerk erstellen oder daran teilnehmen; Der Partner muss Arpatools persönlich und nicht durch eine andere Person oder Partei bewerben.

VIII. Partnererklärungen und Garantien

Zusicherungen sind Zusicherungen, dass bestimmte Tatsachen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einer Vereinbarung wahr sind; Garantien sind Zusicherungen, dass Dinge nach ihrer Unterzeichnung weiterhin wahr sind. Wenn Sie ein Partner werden, versichern und garantieren Sie Folgendes:

A. Rechtsfähigkeit 

Der Partner garantiert und sichert hiermit zu, dass der Partner über achtzehn (18) Jahre alt und in jeder Hinsicht qualifiziert, kompetent und rechtsfähig ist, um diese Vereinbarung abzuschließen und JTL-Servicepartner ist.

B. Vollständige Informationen

Der Partner wird auf Anfrage des Unternehmens genaue und vollständige Angaben zur Identität und zu den persönlichen Daten des Partners machen.

C. Verantwortung für sich selbst und Ihr Eigentum

Der Partner ist allein verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung der Website des Partners und der Aktivitäten des Partners sowie für alle damit verbundenen Materialien. Der Partner wird Arpatools von allen Ansprüchen, Schäden und Ausgaben freistellen und schadlos halten, die Arpatools aufgrund von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Entwicklung, den Betrieb, die Wartung, die Art und den Inhalt der Website oder Aktivitäten des Partners entstehen.

D. Einzelnes Konto

Jeder Affiliate darf nur ein Affiliate-Konto erstellen und unterhalten. Wenn ein Affiliate beispielsweise eine Gesellschaft ist, sollten alle Vertreter dieser Gesellschaft das Affiliate-Konto der Gesellschaft verwenden. 

E. Verantwortung für Ihre Agenten

Für den Fall, dass eine juristische Person, einschließlich eines Mitarbeiters, Vertreters, Subunternehmers oder Vertreters des Partners, an dem Programm teilnimmt oder diesbezüglich anderweitig im Namen des Partners handelt, muss der Partner sicherstellen, dass diese Person die Bedingungen dieser Vereinbarung und des Partners vollständig einhält übernimmt die volle Haftung für jede Handlung oder Unterlassung dieser Person.

F. Keine Verletzung der Rechte Dritter

Der Partner erklärt und garantiert Arpatools hiermit, dass auf der Website des Partners veröffentlichte Materialien die Rechte Dritter nicht verletzen oder verletzen und dass alle auf der Website des Partners veröffentlichten Materialien nicht verleumderisch oder anderweitig illegal sind und den Partner nicht dazu veranlassen können, gegen seine Zusicherungen zu verstoßen und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung. Arpatools lehnt jegliche Haftung für alle derartigen Angelegenheiten ab.

G. Einhaltung von Gesetzen

Als Bedingung für die Teilnahme des Partners an dem Programm erklärt und garantiert der Partner hiermit, dass der Partner während der Laufzeit dieser Vereinbarung alle Gesetze, Verordnungen, Regeln, Vorschriften, Anordnungen, Lizenzen, Genehmigungen, Urteile, Entscheidungen oder sonstigen Anforderungen einhalten wird Regierungsbehörde, die für den Partner anwendbar ist, unabhängig davon, ob diese Gesetze jetzt in Kraft sind oder später während der Laufzeit dieser Vereinbarung in Kraft treten.

H. Entschädigung

Der Partner wird Arpatools, seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Dritten schadlos halten, verteidigen und schadlos halten von und gegen alle Ansprüche, Verbindlichkeiten, Verluste, Kosten, Schäden oder Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren), die direkt oder indirekt in Verbindung entstehen mit dem Betrieb des Partners oder der Website des Partners oder aus Streitigkeiten zwischen dem Partner und einer anderen Partei in Bezug auf diese Vereinbarung, die Teilnahme an diesem Programm oder die Website(s) oder die von Arpatools bereitgestellten Dienste.

I. Ordnungsgemäß ausgeführt

Diese Vereinbarung wurde vom Partner ordnungsgemäß und gültig ausgeführt und geliefert (durch Annahme seiner Bedingungen) und stellt die rechtliche, gültige und bindende Verpflichtung des Partners dar, die gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen gegenüber dem Partner durchsetzbar ist.

Die Ausführung, Lieferung und Erfüllung von Pflichten gemäß dieser Vereinbarung durch den verbundenen Partner wird, mit oder ohne Benachrichtigung, Zeitablauf oder beidem, nicht im Widerspruch zu Folgendem stehen oder gegen Folgendes verstoßen: (i) eine gesetzliche Bestimmung, Vorschrift, oder Verordnung im anwendbaren Umfang; (ii) alle Anordnungen, Urteile oder Verfügungen, die auf die Vermögenswerte oder das Eigentum des Partners anwendbar oder bindend sind; (iii) jede Bestimmung der Satzung oder der Gründungsurkunde des Partners; oder (iv) eine Vereinbarung oder ein anderes Instrument, das für den Partner gilt oder für das Vermögen oder Eigentum des Partners bindend ist.

J. Keine Zustimmung erforderlich

Im Zusammenhang mit der Ausführung, Lieferung und Erfüllung dieser Vereinbarung oder deren Annahme muss vom Partner keine Zustimmung, Genehmigung oder Autorisierung oder Befreiung oder Einreichung bei einer Regierungsbehörde oder einem Dritten eingeholt oder vorgenommen werden Partner jeder anderen Aktion hierunter.

K. Keine Aktionen

Nach bestem Wissen des Partners gibt es keine anhängigen angedrohten Ansprüche, Klagen oder Verfahren gegen den Partner oder einen seiner Partner in Bezug auf die Ausführung, Lieferung oder Vollendung dieser Vereinbarung oder in Bezug auf eine Verletzung geistigen Eigentums und, gibt es nach Ihrem besten Wissen keine Grundlage für einen solchen Anspruch, eine solche Klage oder ein solches Verfahren.

L. Änderungen

Der Partner versteht, dass Arpatools jederzeit (direkt oder indirekt) Kundenempfehlungen zu Bedingungen einholen kann, die von den in dieser Vereinbarung enthaltenen abweichen können, oder Websites betreibt, die der Partner-Website ähneln oder mit ihr konkurrieren.

M. Überwachung

Arpatools hat das Recht, nach eigenem Ermessen von Arpatools die Affiliate-Website jederzeit und von Zeit zu Zeit zu überwachen, um festzustellen, ob der Affiliate die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält. Jegliche Abweichungen von den in dieser Vereinbarung beschriebenen Richtlinien und Behandlungen müssen im Voraus schriftlich von Arpatools genehmigt werden. Wenn eine unbefugte Abweichung festgestellt wird, kann Arpatools verlangen, dass Sie das Fehlverhalten und die Verstöße sofort einstellen und alle aus dem Fehlverhalten resultierenden Inhalte entfernen.

N. Feedback

Sie sind nicht verpflichtet, Arpatools Ideen, Vorschläge oder Vorschläge zu unterbreiten. Wenn Sie solche Dinge jedoch an Arpatools übermitteln, gewähren Sie Arpatools eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz, die unterlizenzierbar und übertragbar ist, um sie herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, gemacht zu haben, zum Verkauf anzubieten, zu importieren, zu reproduzieren , öffentlich anzuzeigen, zu verteilen, zu modifizieren oder öffentlich vorzuführen, was Sie in irgendeiner Weise ohne Verpflichtung, Lizenzgebühren oder Beschränkungen aufgrund von Rechten an geistigem Eigentum oder anderweitig vorführen.

O. Unabhängige Untersuchung

Wir ermutigen jeden Partner, sich vor der Teilnahme am Programm mit Rechts- und/oder Finanz- und/oder Steuer- und/oder Buchhaltungsberatern zu beraten. Der Partner stimmt zu und erkennt an, dass der Partner reichlich Gelegenheit hatte, diese Vereinbarung gründlich zu prüfen und unabhängige Rechtsberatung zur Untersuchung der Bedingungen dieser Vereinbarung einzuholen. Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass nichts hierin und keine Erklärung von Arpatools oder einem seiner Mitarbeiter oder anderen Personen, die mit Arpatools in Verbindung stehen, den Partner in irgendeiner Weise daran gehindert hat, vor Abschluss dieser Vereinbarung einen solchen Rat einzuholen. Der Partner hat die Attraktivität der Teilnahme am Programm unabhängig bewertet und verlässt sich nicht auf Zusicherungen oder Aussagen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind.

P. Benachrichtigung

Sie sind verpflichtet, das Unternehmen schriftlich über Verstöße gegen Ihre Pflichten, Änderungen Ihrer Zusicherungen oder Garantien oder andere Ereignisse zu informieren, die dem Unternehmen Haftung, Schaden oder Schaden zufügen können. 

F. LESEN SIE DIES SORGFÄLTIG

DER PARTNER HAT DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG GELESEN, SIE VERSTEHT, HAT DIE MÖGLICHKEIT HAT, SICH DARÜBER MIT EINEM BERATER ZU KONSULTIEREN, UND AKZEPTIERT DIE DARIN ENTSTEHENDEN VERPFLICHTUNGEN. DAS VERBUNDENE PARTNER HAT INSBESONDERE DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, SCHADENERSATZ, SCHIEDSVERFAHREN UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS BERÜCKSICHTIGT, BEVOR SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN. KEINE VERSPRECHEN ODER ZUSICHERUNGEN WURDEN GEGENÜBER DEM AFFILIATE ABGEGEBEN, UM DEN AFFILIATE ZU VERANLASSEN, DIESE VEREINBARUNG ZU AKZEPTIEREN. DER PARTNER STIMMT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG FREIWILLIG UND FREI ZU. 

IX. Haftungsausschluss von Arpatools

Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, wird davon ausgegangen und vereinbart, dass Arpatools zu keinem Zeitpunkt Zusicherungen oder Gewährleistungen abgibt und zu keinem Zeitpunkt abgegeben hat. 

A. Keine Garantien

Arpatools gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Zusicherungen in Bezug auf die Vereinbarung, das Programm und die gemäß dieser Vereinbarung zu liefernden Informationen. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Eignung, Marktgängigkeit, Nichtverletzung von Rechten Dritter oder stillschweigende Garantien, die sich aus einem Leistungsverlauf, Handel, Handelsbrauch oder Eignung für einen bestimmten Zweck ergeben.

B. Keine Zusicherungen bezüglich Informationen

Arpatools gibt keine Zusicherungen zu den Informationen, die auf der Website von Arpatools zu finden sind. Die Materialien auf der Website von Arpatools und für die verbundenen Websites werden „wie besehen“ ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. Arpatools garantiert nicht die Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderen Elemente, die auf den Arpatools-Websites enthalten sind. Alle Informationen, die auf einer Arpatools-Website angeboten werden, können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.

C. Keine Haftung für Schäden

Sollten sich die bereitgestellten Materialien oder Dienstleistungen als mangelhaft erweisen und/oder Schäden an der Ausrüstung oder Verluste oder Unannehmlichkeiten für den Partner oder andere Personen verursachen, die über den Partner Ansprüche geltend machen, übernimmt der Partner die gesamten Kosten und die Verantwortung dafür.

D. Keine Entschädigung

Ungeachtet hierin oder in anderen gegenteiligen Vereinbarungen ist Arpatools nicht verpflichtet, den Partner in Verbindung mit Angelegenheiten, die sich auf den Gegenstand dieser Vereinbarung beziehen oder sich daraus ergeben, zu entschädigen, zu verteidigen oder schadlos zu halten.

E. Kein Exklusivhandel

Diese Vereinbarung verpflichtet Arpatools oder eine seiner verbundenen Parteien nicht, ausschließlich mit dem Partner oder einer seiner verbundenen Parteien zu handeln. Arpatools behält sich das Recht vor, mit dem Partner und allen verbundenen Parteien des Partners zu konkurrieren, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

F. Kein Arbeitsverhältnis

Der Partner ist ein unabhängiger Auftragnehmer und kein Mitarbeiter von Arpatools. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, Arpatools von jeglicher Haftung freizustellen und schadlos zu halten, die sich daraus ergeben kann, dass der Partner behauptet, etwas anderes als ein unabhängiger Auftragnehmer von Arpatools zu sein oder so handelt, als ob er etwas anderes wäre.

X. Haftungsbeschränkungen von Arpatools

Unter keinen Umständen haften Arpatools, seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder Lieferanten für direkte oder indirekte Schäden und/oder Verluste gegenüber dem Partner, Benutzer und/oder anderen Dritten, die aufgrund von (i) „Ausfallzeit“ und/oder Verfügbarkeit der Arpatools-Website oder des Programms und Verluste jeglicher Art, die sich aus Ausfallzeiten des Programms und/oder Ausfallzeiten anderer Dritter ergeben können; (ii) jede Kündigung dieser Vereinbarung; (iii) alle tatsächlichen oder geplanten Investitionen des Partners im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am Partnerprogramm.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung haften Arpatools, seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder Lieferanten gegenüber dem Partner nicht in Bezug auf einen Gegenstand dieser Vereinbarung im Rahmen von Verträgen, Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderem Rechts- oder Billigkeitstheorie für indirekte, zufällige, Folge-, Sonder-, Straf- oder exemplarische Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust des Geschäftswerts oder tatsächliche oder erwartete Einnahmen, Gewinne oder entgangene Geschäfte), selbst wenn Arpatools, seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter oder Lieferanten wurden auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen. Unsere Gesamthaftung, die sich in Verbindung mit dieser Vereinbarung und dem Programm ergibt, übersteigt nicht die Gesamtgebühren, die im Rahmen dieser Vereinbarung an den Partner in den zwölf (12) Monaten unmittelbar vor dem Datum gezahlt oder zu zahlen sind, das dem Ereignis vorausgeht, das zu der jüngsten Forderung geführt hat Haftung eingetreten.

XI. Änderung dieser Vereinbarung

Arpatools kann jede der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen ändern, indem es dem Partner vierzehn (14) Tage im Voraus eine solche Änderung mitteilt. Die Mitteilung einer Änderung per E-Mail an die Adresse des Partners, die Arpatools mitgeteilt wurde, oder die Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung oder einer neuen Vereinbarung auf einer Arpatools-Website gilt als ausreichende Mitteilung an den Partner über eine Änderung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Zu den Änderungen können unter anderem Änderungen des Umfangs der verfügbaren Empfehlungsgebühren, der Zahlungsverfahren und -pläne sowie der Regeln des Partnerprogramms gehören.

Ungeachtet des Vorstehenden kann der Empfehlungsgebührenplan von Arpatools von Zeit zu Zeit nach eigenem und freiem Ermessen geändert, modifiziert oder geändert werden, vorausgesetzt, dass Arpatools den Partner über eine solche Änderung des Empfehlungsgebührenplans informiert. Empfehlungsgebühren, die vor einer solchen Änderung verdient wurden, werden gemäß den vor dieser Änderung geltenden Bedingungen gezahlt. Empfehlungsgebühren, die nach Inkrafttreten einer solchen Änderung verdient werden, werden gemäß den neuen Bedingungen des geänderten Empfehlungsgebührenplans gezahlt, der am Tag des Inkrafttretens der Zahlung gilt.

Wenn eine Änderung für den Partner nicht akzeptabel ist, besteht die einzige Möglichkeit des Partners darin, diese Vereinbarung zu kündigen. Die fortgesetzte Teilnahme des Partners am Programm nach der Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung oder einer neuen Vereinbarung auf einer Arpatools-Website stellt eine verbindliche Annahme dieser Änderung dar.

XII. Kündigung dieser Vereinbarung

Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis (i) sie durch Mitteilung einer der Parteien gekündigt wird, (ii) ein Partner gegen diese Vereinbarung verstößt, (iii) die Laufzeit dieser Vereinbarung abläuft oder (iv) diese Vereinbarung durch eine Handlung beendet wird eines Gesetzes oder einer Regierungsbehörde. 

Nach Beendigung der Partnerschaftslaufzeit aus irgendeinem Grund muss der Partner unverzüglich alle Partnerlinks, Anzeigen und andere programmbezogene Inhalte von der Partnerwebsite oder anderen vom Partner verwendeten Kommunikationsmitteln entfernen. Der Partner stellt unverzüglich die Nutzung aller Links zur Arpatools-Website und aller Arpatools-Marken sowie aller anderen Materialien ein, die dem Partner von oder im Namen von Arpatools gemäß diesem Programm oder im Zusammenhang mit dem Programm zur Verfügung gestellt werden, und entfernt sie von der Partner-Website.

Alle Bedingungen oder Bestimmungen dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer ausdrücklichen Bedingungen oder ihrer Natur nach die Beendigung der Partnerschaftslaufzeit überdauern sollten, bleiben trotz der Beendigung der Partnerschaftslaufzeit in Kraft.

A. Kündigung nach Belieben

Die Laufzeit der Teilnahme des Partners am Programm beginnt mit der Annahme des Partnerantrags durch Arpatools und endet mit der Bereitstellung einer Kündigungsmitteilung durch eine der Parteien gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts.

Jede Partei kann diese Vereinbarung wie für ihre eigene Teilnahme am Programm jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen kündigen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Kündigungsfrist von zehn (10) Tagen mitteilt.

Die Kündigung der Vereinbarung führt zur Deaktivierung oder Löschung des Affiliate-Kontos oder seines Zugriffs auf das Affiliate-Konto auf der Arpatools-Site und zum Verfall und Verzicht auf alle potenziellen oder noch zu zahlenden Empfehlungsgebühren auf dem Affiliate-Konto. Zur Klarstellung: Arpatools wird nach der Kündigung des Partners keine Empfehlungsgebühren an einen Partner zahlen, selbst wenn dieser Partner anderweitig geschuldete und unbezahlte Empfehlungsgebühren erhalten hat. Diese Gebühren werden bei Beendigung dieser Vereinbarung storniert.

Sofern nicht anders angegeben, ist der Partner nach Beendigung dieser Vereinbarung berechtigt, Empfehlungsgebühren für Premium-Abonnenten zu erhalten, die Während der Laufzeit der Partnerschaft angefallen sind.

B. Kündigung aus wichtigem Grund

Während jede Verletzung dieser Vereinbarung durch einen Partner für Arpatools ein Grund ist, diese Vereinbarung sofort zu kündigen, können insbesondere vier (4) Umstände eintreten, die dazu führen, dass Arpatools diese Partnervereinbarung mit Ihnen sofort kündigt. Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch den Partner kann Arpatools nach eigenem und freiem Ermessen die Partnerlaufzeit sofort und ohne vorherige Benachrichtigung beenden, und der Partner hat keinen Anspruch auf unbezahlte Empfehlungsgebühren, unabhängig davon, ob oder solche Gebühren sind vor einer solchen Kündigung nicht angefallen.

1. Betrug

Wenn ein Partner eine der in dieser Vereinbarung verbotenen Methoden oder andere Methoden versucht, die vernünftigerweise als Betrug ausgelegt werden könnten, wird Arpatools diese Partnervereinbarung in Bezug auf den Partner kündigen, der irgendeine Art von Betrug oder Betrug begeht.

2. Streitigkeiten

Wenn ein Partner eine unangemessene Anzahl von Streitigkeiten bei Arpatools einreicht oder wenn neue Benutzer, die von einem Partner an Arpatools verwiesen werden, dazu neigen, Streitigkeiten mit einer ungewöhnlich hohen Rate einzureichen, wird Arpatools diese Partnervereinbarung in Bezug auf den Partner kündigen, der diese verursacht oder damit in Verbindung steht Streitigkeiten.

3. Rückerstattungen

Wenn Benutzer, auf die von einem Partner verwiesen wird, Rückerstattungen verlangen oder betrügerische Käufe zu einem ungewöhnlich hohen Preis tätigen, wird Arpatools diese Partnervereinbarung in Bezug auf den Partner kündigen, der diese Benutzer verwiesen hat.

4. SPAM

Das Unternehmen hat eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Spam. Jeder Partner, der Spam versendet, wird sofort gekündigt. 

XIII. Streitbeilegung

Der Partner erkennt an und stimmt zu, dass alle Streitigkeiten zwischen dem Partner und dem Unternehmen zunächst durch interne Verhandlungen beigelegt werden. Der Partner muss zuerst das Unternehmen kontaktieren, um eine einvernehmliche Lösung für alle Bedenken zu finden. Wenn dies nicht zur Zufriedenheit des Partners führt, tritt der Partner in eine Schlichtung bezüglich der Streitigkeit ein. Wenn die Schlichtung nicht zu einer gütlichen Lösung führt, muss der Affiliate den Anspruch dann einem Schiedsverfahren unterziehen, wie unten ausführlicher beschrieben. Der Partner hat auf alle Rechte verzichtet, eine Klage vor Gericht in Bezug auf alle in dieser Partnervereinbarung festgelegten Angelegenheiten einzureichen.

Eine Verhandlung

Arpatools möchte sicherstellen, dass Affiliates mit ihrer Beziehung zu Arpatools zufrieden sind, und wir hoffen, alle Bedenken schnell und einvernehmlich zu lösen. Wenn der Partner irgendwelche Bedenken bezüglich dieser Vereinbarung hat, sollte der Partner zuerst eine E-Mail an partner@arpatools.com senden. Das Unternehmen versucht, so schnell wie möglich auf Bedenken zu reagieren und sie durch direkte Gespräche zu lösen.

B. Vermittlung

Wenn eine Streitigkeit aus diesem Vertrag oder dessen Verletzung entsteht oder sich darauf bezieht, und wenn die Streitigkeit nicht durch direkte Gespräche beigelegt werden kann, verpflichten sich die Partner, sich zunächst um eine Beilegung der Streitigkeit durch Vermittlung in einem Schiedsverfahren zu bemühen.

C. Schiedsverfahren

Ort des Schiedsverfahrens ist Köln. Das Schiedsverfahren unterliegt den Gesetzen deutschen Staates.  Der/die Schiedsrichter dürfen in einem gemäß diesem Abschnitt eingeleiteten Schiedsverfahren keinen Folgeschaden zusprechen. 

D. Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens

Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen weder eine Partei noch ein Schiedsrichter die Existenz, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien offenlegen.

E. Kosten des Schiedsverfahrens

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen sowie einen gleichen Anteil an den Schiedsrichter- und Verwaltungsgebühren des Schiedsverfahrens. Die Parteien vereinbaren, dass das Versäumnis oder die Weigerung einer Partei, ihren erforderlichen Anteil an den Kautionen für die Schiedsrichterentschädigung oder Verwaltungsgebühren zu zahlen, einen Verzicht dieser Partei auf die Vorlage von Beweisen oder das Kreuzverhör von Zeugen darstellt. In einem solchen Fall muss die andere Partei Beweise und rechtliche Argumente vorlegen, die der/die Schiedsrichter für die Erteilung eines Schiedsspruchs verlangen können. Ein solcher Verzicht erlaubt kein Versäumnisurteil gegen die nicht zahlende Partei, wenn keine Beweise wie oben vorgesehen vorgelegt werden.

XIV. Vertraulichkeit

Arpatools kann dem Partner infolge der Teilnahme des Partners am Programm bestimmte Informationen offenlegen, die wir als vertraulich betrachten. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „vertrauliche Informationen“, ist aber nicht beschränkt auf: (i) alle Änderungen an den Bedingungen und Bestimmungen des Programms, die speziell für den Partner oder die Partner-Website vorgenommen wurden und anderen Partnern des Programms nicht allgemein zur Verfügung stehen; (ii) Preisrichtlinien, zukünftige Service-Releases, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Prozesse, Programme, Schemata, Daten, Preis- und Rabattpläne, Kundenlisten, Finanzinformationen sowie Verkaufs- und Marketingpläne in Bezug auf Arpatools oder die Dienstleistungen von Arpatools. Vertrauliche Informationen umfassen auch alle Informationen, die Arpatools während der Laufzeit dieser Vereinbarung als vertraulich bezeichnet. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) der anderen Partei zuvor ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt waren; (b) die (außer durch den Partner) entweder vor oder nach Erhalt dieser Informationen durch den Partner öffentlich bekannt gegeben werden; oder (c) von der anderen Partei gesetzlich oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer ähnlichen Justiz- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.

Der Partner hat diese vertraulichen Informationen jederzeit, sowohl Während der Laufzeit als auch jederzeit danach, streng vertraulich zu behandeln und zu verwenden und diese vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden, als dies für die Erfüllung seiner Pflichten vernünftigerweise erforderlich ist gemäß dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Arpatools.

XV. Verschiedene Bestimmungen

Die hierin enthaltenen Überschriften werden nur aus Gründen der Übersichtlichkeit eingefügt und definieren, beschränken oder beschreiben nicht den Umfang dieser Vereinbarung oder die Absicht der Bestimmungen hierin.

A. Kein Verzicht

Das Versäumnis einer der Parteien, ein Recht oder eine Bestimmung der Bedingungen und Bedingungen dieser Vereinbarung auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar. Das Versäumnis von Arpatools, die strenge Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Partner durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf das Recht von Arpatools dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung nachträglich durchzusetzen.

B. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hier behandelten spezifischen Gegenstand dar. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Verträge oder Vereinbarungen zwischen den Parteien und keine der Parteien ist an Erklärungen oder Zusicherungen gebunden, die von einer der Parteien abgegeben wurden und nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind.

C. Keine mündlichen Absprachen

Sie dürfen keine Bestimmung dieser Vereinbarung ändern oder darauf verzichten, es sei denn, dies ist schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet.

F. Keine Abtretung

Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung an eine Partei abtreten, außer an eine Partei, die alle oder im Wesentlichen alle Geschäfte oder Vermögenswerte eines Dritten erhält.

G. Hinweis

Für die Zwecke dieser Vereinbarung müssen alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an das Unternehmen schriftlich erfolgen. Eine solche Mitteilung gilt als zugegangen (1) an dem Datum, an dem der Empfang vom Unternehmen bestätigt wird; (2) fünf Geschäftstage, nachdem eine solche Mitteilung per Einschreiben oder Einschreiben im Inland versandt wurde, wobei Porto und Gebühren im Voraus bezahlt wurden; oder (3) einen Werktag nach Versand durch einen anerkannten Kurierdienst am nächsten Tag; vorausgesetzt, dass eine solche Mitteilung ordnungsgemäß an das Unternehmen an seine Adresse adressiert ist.

Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an den Partner können schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die elektronische Benachrichtigung an den Partner gilt an dem Datum als zugegangen, an dem die E-Mail gesendet wird; schriftliche Mitteilung an den Partner gilt als zugegangen (1) an dem Datum, an dem der Empfang vom Partner bestätigt wird; (2) fünf Geschäftstage, nachdem eine solche Mitteilung per Einschreiben oder Einschreiben im Inland versandt wurde, wobei Porto und Gebühren im Voraus bezahlt wurden; oder (3) einen Werktag nach Versand durch einen anerkannten Kurierdienst am nächsten Tag; vorausgesetzt, dass eine solche Mitteilung ordnungsgemäß an den Partner adressiert ist, wie in der Bewerbung des Partners angegeben.

H. Überschriften

Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Überschriften und Titel dienen nur der Übersichtlichkeit und sollen die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einschränken oder anderweitig beeinflussen.

I. Erläuterungen und Zusammenfassungen

Alle Erläuterungen oder Zusammenfassungen der hier vorgestellten Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und sollen die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einschränken oder anderweitig beeinflussen.

J. Salvatorische Klausel

Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung gestrichen oder auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, damit die Absicht der Parteien verwirklicht wird, und der Rest dieser Vereinbarung hat volle Kraft und Wirkung.

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